Gemeinde Erlenbach
 

Planung

Die Richt- und Nutzungsplanungen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene bilden die Grundlagen für die bauliche Entwicklung in der Gemeinde. Der Bereich Planung ist für die kommunalen Planungsaufgaben zuständig.  
   
Unsere Dienstleistungen:

 

Auskünfte  

  • Allgemeine Raumplanungsfragen  
  • Kantonales und kommunales Planungsrecht

 

Raumordnung 

  • Kantonaler Richtplan / Nutzungsplan 
  • Regionaler Richtplan 
  • Kommunaler Richtplan Verkehr 
  • Zonenplan 
  • Waldabstandslinien / Gewässerabstandslinien 
  • Aussichtsschutzbereiche / privilegierte Bauten (Ergänzungsplan) 
  • Altlasten-Kataster 
  • Lärmbelastungskataster 
  • Archäologischer Zonenplan 
  • Gestaltungspläne

 

Vermessung 

  • Grundbuchvermessung: Die amtliche Vermessung wird im Auftrag der Gemeinde durch den Geometer H. H. Pfister erstellt und nachgeführt. Auskunfts-/Bezugsadresse: Corrodi Geomatik AG, Häldelistrasse 7, 8712 Stäfa, Tel. 044 928 30 60

  
Auflagen 

  • Öffentliche Auflagen: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen jeweils freitags gleichzeitig im Kantonalen Amtsblatt und in der Zürichsee-Zeitung. 
  • Mitwirkung der Bevölkerung: Bei öffentlichen Auflagen von 60 Tagen kann sich jedermann beim Gemeinderat zum Planinhalt äussern. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Projekte und Vorhaben sind je nach den gesetzlichen Bestimmungen während 20 oder 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Einsprachen bzw. Gesuche um Zustellung des Entscheids sind innert dieser Frist schriftlich einzureichen. 

 

 

Die Richt- und Nutzungsplanungen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene bilden die Grundlagen für die bauliche Entwicklung in der Gemeinde. Der Bereich Planung ist für die kommunalen Planungsaufgaben zuständig.  
   
Unsere Dienstleistungen:

 

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  • Allgemeine Raumplanungsfragen  
  • Kantonales und kommunales Planungsrecht

 

Raumordnung 

  • Kantonaler Richtplan / Nutzungsplan 
  • Regionaler Richtplan 
  • Kommunaler Richtplan Verkehr 
  • Zonenplan 
  • Waldabstandslinien / Gewässerabstandslinien 
  • Aussichtsschutzbereiche / privilegierte Bauten (Ergänzungsplan) 
  • Altlasten-Kataster 
  • Lärmbelastungskataster 
  • Archäologischer Zonenplan 
  • Gestaltungspläne

 

Vermessung 

  • Grundbuchvermessung: Die amtliche Vermessung wird im Auftrag der Gemeinde durch den Geometer H. H. Pfister erstellt und nachgeführt. Auskunfts-/Bezugsadresse: Corrodi Geomatik AG, Häldelistrasse 7, 8712 Stäfa, Tel. 044 928 30 60

  
Auflagen 

  • Öffentliche Auflagen: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen jeweils freitags gleichzeitig im Kantonalen Amtsblatt und in der Zürichsee-Zeitung. 
  • Mitwirkung der Bevölkerung: Bei öffentlichen Auflagen von 60 Tagen kann sich jedermann beim Gemeinderat zum Planinhalt äussern. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Projekte und Vorhaben sind je nach den gesetzlichen Bestimmungen während 20 oder 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Einsprachen bzw. Gesuche um Zustellung des Entscheids sind innert dieser Frist schriftlich einzureichen. 

 

 

Mitarbeitende

Fehr Hans-Peter Liegenschaftensekretär a.i.
Kovac Selma Sachbearbeiterin
Mathieu Roman Leiter Tiefbau und Umwelt

Onlineschalter

Informationen

Gemeindeverwaltung Erlenbach
Planung
Seestrasse 59
8703 Erlenbach

Tel. 044 913 88 22
Fax 044 913 88 01

E-Mail


Öffnungszeiten Schalter

Mo 08.30-11.30 14.00-18.00  
Di-Do 08.30-11.30 14.00-16.30  
Fr 07.30-11.30 13.30-15.00  
       
Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Voranmeldung.

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8703 Erlenbach

Tel. 044 913 88 22
Fax 044 913 88 01

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Di-Do 08.30-11.30 14.00-16.30  
Fr 07.30-11.30 13.30-15.00  
       
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