Gemeinde Erlenbach
 

Sozialsekretariat / Sozialdienst / Vormundschaftswesen

 

Sozialdienst:


Wirtschaftliche Hilfe

Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe haben diejenigen Personen, die für sich und ihre Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können. Die wirtschaftliche Hilfe gewährleistet das soziale Existenzminimum, das neben den üblichen Aufwendungen für den Lebensunterhalt auch individuelle Bedürfnisse angemessen berücksichtigt.

Persönliche Hilfe
Wer in einer persönlichen Notlage der Hilfe bedarf, kann im Sozialsekretariat oder in anderen öffentlichen oder privaten sozialen Institutionen, denen die Gemeinde Aufgaben der persönlichen Hilfe ganz oder teilweise übertragen hat, um Beratung und Betreuung nachsuchen. Die persönliche Hilfe wird im Einvernehmen mit dem Hilfesuchenden gewährt und ist an kein bestimmtes Verfahren gebunden.

Kinder/Jugendliche
Anspruch auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge und Alimentenbevorschussung werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendsekretariat Bezirk Meilen geklärt.
Freiwillige Beratung in Erziehungsfragen und SOS-Platzierungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Jugendsekretariat Bezirk Meilen.

Institutionelle Zusammenarbeit
Mitarbeit und Unterstützung von sozialen Projekten und Institutionen im Bereich Jugendarbeit, Suchtarbeit und Suchtprävention in enger Zusammenarbeit mit Jugendsekretariat, Schul- und Kirchenbehörden, Arbeitsvermittlungszentren und weiteren sozialen Institutionen. Jugendliche werden in Krisensituationen über soziale Projekte unterstützt und begleitet.

AHV
siehe separate Seite

Asylwesen
siehe separate Seite

Zusatzleistungen zur AHV/IV
siehe separate Seite
 

Vormundschaftswesen:

 

Neu zuständig ab 1. September 2011:

Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz, Tobelweg 4, 8700 Küsnacht, Tel.: 044 913 14 52, Fax 044 913 14 59

Vormundschaftliche Massnahmen dienen dem Schutze von Personen, deren Fähigkeit zur Selbstbestimmung vermindert ist, sei dies weil sie minderjährig, geistig behindert, physisch oder psychisch krank sind, an Suchterkrankung leiden oder altersbedingt auf Hilfe angewiesen sind.
  • Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen wie Vormundschaft, Beistandschaft und Beiratschaft für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Kontrolle der Massnahmen-Führung  
  • Erbrechtliche Massnahmen
  • Kindesvermögenskontrolle  
  • Unterhaltsverträge  
  • Gemeinsame elterliche Sorge

 

Sozialdienst:


Wirtschaftliche Hilfe

Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe haben diejenigen Personen, die für sich und ihre Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können. Die wirtschaftliche Hilfe gewährleistet das soziale Existenzminimum, das neben den üblichen Aufwendungen für den Lebensunterhalt auch individuelle Bedürfnisse angemessen berücksichtigt.

Persönliche Hilfe
Wer in einer persönlichen Notlage der Hilfe bedarf, kann im Sozialsekretariat oder in anderen öffentlichen oder privaten sozialen Institutionen, denen die Gemeinde Aufgaben der persönlichen Hilfe ganz oder teilweise übertragen hat, um Beratung und Betreuung nachsuchen. Die persönliche Hilfe wird im Einvernehmen mit dem Hilfesuchenden gewährt und ist an kein bestimmtes Verfahren gebunden.

Kinder/Jugendliche
Anspruch auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge und Alimentenbevorschussung werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendsekretariat Bezirk Meilen geklärt.
Freiwillige Beratung in Erziehungsfragen und SOS-Platzierungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Jugendsekretariat Bezirk Meilen.

Institutionelle Zusammenarbeit
Mitarbeit und Unterstützung von sozialen Projekten und Institutionen im Bereich Jugendarbeit, Suchtarbeit und Suchtprävention in enger Zusammenarbeit mit Jugendsekretariat, Schul- und Kirchenbehörden, Arbeitsvermittlungszentren und weiteren sozialen Institutionen. Jugendliche werden in Krisensituationen über soziale Projekte unterstützt und begleitet.

AHV
siehe separate Seite

Asylwesen
siehe separate Seite

Zusatzleistungen zur AHV/IV
siehe separate Seite
 

Vormundschaftswesen:

 

Neu zuständig ab 1. September 2011:

Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz, Tobelweg 4, 8700 Küsnacht, Tel.: 044 913 14 52, Fax 044 913 14 59

Vormundschaftliche Massnahmen dienen dem Schutze von Personen, deren Fähigkeit zur Selbstbestimmung vermindert ist, sei dies weil sie minderjährig, geistig behindert, physisch oder psychisch krank sind, an Suchterkrankung leiden oder altersbedingt auf Hilfe angewiesen sind.
  • Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen wie Vormundschaft, Beistandschaft und Beiratschaft für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Kontrolle der Massnahmen-Führung  
  • Erbrechtliche Massnahmen
  • Kindesvermögenskontrolle  
  • Unterhaltsverträge  
  • Gemeinsame elterliche Sorge

Mitarbeitende

Nguyen Yen Leiterin AHV-Zweigstelle und Zusatzleistungen
Ryf Esther Leiterin Sozialsekretariat / Leiterin Asylwesen / Sozialarbeiterin

Informationen

Gemeindeverwaltung Erlenbach
Sozialsekretariat
Seestrasse 59
8703 Erlenbach

Tel. 044 913 88 55
Fax 044 913 88 01

E-Mail


Öffnungszeiten

Mi-Do 08.30-11.30 14.00-16.30  
Fr 07.30-11.30 13.30-15.00  
       
Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Voranmeldung.

 

Gemeindeverwaltung Erlenbach
Sozialsekretariat
Seestrasse 59
8703 Erlenbach

Tel. 044 913 88 55
Fax 044 913 88 01

E-Mail


Öffnungszeiten

Mi-Do 08.30-11.30 14.00-16.30  
Fr 07.30-11.30 13.30-15.00  
       
Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Voranmeldung.

 

weitere Informationen

 
FooterStop