Unsere Dienstleistungen:
Anspruchsberechnung der Zusatzleistungen zur AHV/IV, wenn Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Voraussetzung für einen Anspruch
Bezüger von:
- AHV- oder IV-Rente
- Hilflosenentschädigung der IV
- IV-Taggeld (mindestens sechsmonatiger, ununterbrochener Bezug)
Weitere Voraussetzung:
- Wohnsitz in der Schweiz
- Schweizerbürgerrecht
- EU-Bürgerrecht bzw. Bürgerrecht eines EFTA-Staates
- ausländische Staatsangehörige bzw. Staatenlose während einer bestimmten Dauer ununterbrocher Wohnsitz in der Schweiz.
In gewissen Fällen besteht ohne die Erfüllung der oben erwähnten Kriterien dennoch Anspruch auf Ergänzungsleistung.
Anspruchsbeginn:
- wenn die schriftliche Anmeldung eingereicht und sämtliche Unterlagen vorhanden sind.
Unsere Dienstleistungen:
Anspruchsberechnung der Zusatzleistungen zur AHV/IV, wenn Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Voraussetzung für einen Anspruch
Bezüger von:
- AHV- oder IV-Rente
- Hilflosenentschädigung der IV
- IV-Taggeld (mindestens sechsmonatiger, ununterbrochener Bezug)
Weitere Voraussetzung:
- Wohnsitz in der Schweiz
- Schweizerbürgerrecht
- EU-Bürgerrecht bzw. Bürgerrecht eines EFTA-Staates
- ausländische Staatsangehörige bzw. Staatenlose während einer bestimmten Dauer ununterbrocher Wohnsitz in der Schweiz.
In gewissen Fällen besteht ohne die Erfüllung der oben erwähnten Kriterien dennoch Anspruch auf Ergänzungsleistung.
Anspruchsbeginn:
- wenn die schriftliche Anmeldung eingereicht und sämtliche Unterlagen vorhanden sind.