Bestattungsamt

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden. Bei Todesfall im Spital ist keine Todesbescheinigung nötig.

Öffnungszeiten Schalter

Pikettdienst über verlängerte Feiertage Tel. 044 913 88 18.

Wichtige Links

Ein Todesfall – was ist zu tun?

Das Bestattungsamt Erlenbach unterstützt die Hinterbliebenen bei einem Todesfall, wir koordinieren den Bestattungs- und Abdankungstermin mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Todesfall

Bei einem Todesfall an Wochenenden und allgemeinen Feiertagen kann für das Einbetten und die Überführung ins Krematorium oder in die Aufbahrung auf dem Friedhof Erlenbach die Firma Gerber in Lindau, Tel. 052 355 00 11 direkt aufgeboten werden. Bei verlängerten Wochenenden oder Feiertagen erfahren Sie die jeweiligen Pikettdienstzeiten des Bestattungsamtes unter der Tel. Nr. 044 913 88 18.

Anmeldung eines Todesfalls auf dem Bestattungsamt

Der Todesfall muss von den Angehörigen innerhalb von zwei Arbeitstagen beim Bestattungsamt gemeldet werden. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter Tel. 044 913 88 18

Nach Möglichkeit sind folgende Dokumente mitzubringen:

Das Bestattungsamt bespricht mit den Hinterbliebenen die Art der Bestattung und setzt zusammen mit den Angehörigen den Abdankungstermin fest. Dabei ist der letzte Wille des Verstorbenen entscheidend; fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen.

Bestattung und Abdankung

Die Bestattung findet in der Regel auf dem Friedhof der Wohngemeinde statt.

Auf dem Friedhof in Erlenbach sind folgende Bestattungsvarianten möglich:

Hat der Verstorbene einer Landeskirche angehört, so bietet das Bestattungsamt den oder die zuständige/n Pfarrer/in auf.

Nebst den Landeskirchen für Kirchenangehörige steht für Abdankungen auch die Abdankungshalle im Friedhofgebäude (für max. 10 Personen) zur Verfügung.

Grabmal

Es bestehen Vorschriften in Bezug auf Grösse, Material und Bearbeitung (siehe Friedhof- und Bestattungsverordnung). Für jedes Grabmal muss vorgängig ein Gesuch an das Bestattungsamt Erlenbach eingereicht werden.

Grabunterhalt

Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber sind Sache der Angehörigen. Sie können diese Arbeiten selber ausführen, einem Gärtner ihrer Wahl übertragen oder einen Grabunterhaltsvertrag abschliessen.

Ruhefrist

Die gesetzliche Ruhefrist beträgt mindestens 20 Jahre.

 

Personen

Dienstleistungen