Ausländerausweis verlängern

Wie verlängert man einen Ausländerausweis?

Allgemeines

In der Regel wird 1-2 Monate vor Ablauf der Ausländerbewilligung eine Verfallsanzeige durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet. Mit der ausgefüllten Verfallsanzeige und den untenstehenden Unterlagen muss man persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen, um die Ausländerbewilligung zu Verlängern. Es ist Grundsätzlich nichts zu unternehmen, solange die Verfallsanzeige nicht eingetroffen ist.

In Ausnahmefällen kann die Niederlassungsbewilligungen (C) und Aufenthaltsbewilligungen (B) jeweils frühestens 3 Monate vor ihrem Ablauf verlängert werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens 1 Monat vor ihrem Ablauf verlängert werden.

Verlängerung für EU/EFTA-Staatsangehörige

Wir benötigen folgende Unterlagen für die Verlängerung:
Niederlassungsbewilligungen (C), Aufenthaltsbewilligungen (B) und Kurzaufenthalter (L)

zusätzlich für Kurzaufenthalter (L)

Das Gesuch muss in jedem Fall persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle unter Vorausbezahlung der Verlängerungsgebühr eingereicht werden. Der Ausweis muss nach erteilter Verlängerung wieder am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt werden.

Gebühr: gemäss kantonale Bestimmungen

Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Wir benötigen folgende Unterlagen für die Verlängerung:
Niederlassungsbewilligungen (C), Aufenthaltsbewilligungen (B) und Kurzaufenthalter (L)

zusätzlich für Aufenthaltsbewilligungen (B) und Kurzaufenthalter (L)

Das Gesuch muss in jedem Fall persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle unter Vorausbezahlung der Verlängerungsgebühr eingereicht werden. Der Ausweis wird nach erteilter Verlängerung direkt nach Hause geschickt.

Gebühr: gemäss kantonaler Bestimmungen

Umwandlung

Bei Anspruch kann die Umwandlung mit der Verlängerung direkt an unserem Schalter beantragt werden.