Benützung öffentlicher Grund
Benötigen Sie öffentlichen Grund für eine Bauinstallation infolge eines privaten Bauvorhabens?
Dann nehmen Sie bitte mindestens 10 Tage vor der Inanspruchnahme Kontakt mit dem Sicherheitssekretariat auf und reichen das Gesuch um Inanspruchnahme von öffentlichem Grund ein.
Oder benötigen Sie zwecks Umzug eine temporäre Absperrung von öffentlichen Parkplätzen oder möchten einen temporären Stand an der Bahnhofstrasse aufstellen, dann können Sie dies ebenfalls dem Sicherheitssekretariat anmelden.