Benützung öffentlicher Grund

Benötigen Sie öffentlichen Grund für eine Bauinstallation infolge eines privaten Bauvorhabens?

Dann nehmen Sie bitte mindestens 10 Tage vor der Inanspruchnahme Kontakt mit der Abteilung Sicherheit auf und reichen das Gesuch um Inanspruchnahme von öffentlichem Grund ein.

Oder benötigen Sie zwecks Umzug eine temporäre Absperrung von öffentlichen Parkplätzen oder möchten einen temporären Stand aufstellen, dann können Sie dies ebenfalls dei der Abteilung Sicherheit anmelden.

Weitere Informationen