Grabunterhalt

Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Sie können diese Arbeiten selber ausführen oder einem Gärtner oder einer Gärtnerin ihrer Wahl übertragen.

Bepflanzungsvorschriften

Die Bepflanzung der Gräber hat sich dem Charakter der Gesamtanlage anzupassen. Jedes Grab ist im Bereich zwischen Grabstein und Zugangsweg zu bepflanzen, eine ausschliessliche Gestaltung mit anderen Materialien wie Stein, Geröll etc. ist nicht zulässig.

Das Pflanzen von Bäumen ist nicht erlaubt, ebenso dürfen keine Feuerbrand-Wirtspflanzen gesetzt werden.

Grabeinfassungen aus festen Baustoffen (Stein, Metall usw.) sind nicht zulässig.
Pflanzen, welche durch ihre Höhe und Ausdehnung die Nachbargräber beeinträchtigen, können zurückgeschnitten oder (unter vorheriger Anzeige) durch den Friedhofgärtner oder die Friedhofgärtnerin auf Kosten der Angehörigen entfernt werden.

Das Grab darf erst bepflanzt werden, wenn es vom Friedhofgärtner oder der Friedhofgärtnerin eingeteilt und vorbereitet wurde.