Plakatierung / Strassenreklame

Hier finden Sie Informationen zu Plakatierung und Strassenreklame.

Die Plakatierung, das heisst der Aushang von Ankündigungen für die Öffentlichkeit, ist auf privatem Grund erlaubt, wenn der Eigentümer dies erlaubt.

Auf öffentlichem Grund ist die Plakatierung nur unter bestimmten Voraussetzungen und der Bewilligung des Sicherheitssekretariates erlaubt.

Die Gemeinde Erlenbach verfügt über 7 fixe Standorte, an welchen unter Voranmeldung Plakate in Weltformat angeschlagen werden können. Weitere Plakatierungen auf öffentlichem Grund sind nicht erlaubt.

Voraussetzung für den Plakataushang
Für den Plakataushang stehen der Politischen Gemeinde, den beiden Kirchgemeinden sowie den Erlenbacher Vereinen/Organisationen und den Vereinen aus Nachbargemeinden für nicht gewinnorientierte Veranstaltungen fixe Plakatständer zur Verfügung. Ausgeschlossen sind Plakate mit Produkte- und politischer Werbung (ausgenommen Veranstaltungen der interparteilichen Konferenz Erlenbach).

Der Aushang erfolgt in der Regel für 2 Wochen.

Standorte

Die Reservation der Plakatständer ist beim Sicherheitssekretariat zu beantragen.

Gebühr: kostenlos

Ankündigungen anlässlich von Wahlen und Abstimmungen
Für Wahlplakate vor eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen stehen den Ortsparteien unentgeltlich mobile Plakatständer zur Verfügung. Der Bedarf ist jeweils mindestens zwei Monate vor dem Wahlsonntag der Gemeinderatskanzlei anzumelden. Der Gemeinderat setzt fallweise den Standplatz und die Standdauer fest. Die zur Verfügung stehende Plakatfläche, der Standplatz und die Standdauer sind für alle Ortsparteien identisch.

Mobile Strassenreklameständer
Möchte Ihr Geschäft in Erlenbach einen mobilen Strassenreklameständer auf öffentlichem Grund platzieren, so wird dazu die Bewilligung des Sicherheitssekretariates benötigt. Bitte reichen Sie dazu das entsprechende Gesuch um Strassenreklame ein.

Weitere Dienstleistungen

Weitere Informationen