Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Am 1. Juli 2021 ist das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in Kraft getreten. Diese Überbrückungsleistungen sichern unter bestimmten Voraussetzungen ein Mindesteinkommen nach der Aussteuerung bis zur Pensionierung und sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern.

Wer hat Anspruch?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben:

Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin unter 044 913 88 50.

Weitere Informationen