Verlängerung Schliessungsstunde
Gastwirtschaften müssen von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen sein. Vorübergehende Ausnahmen können nach den örtlichen Bedürfnissen bewilligt werden.
Gastwirtschaften müssen von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen sein. Vorübergehende Ausnahmen können nach den örtlichen Bedürfnissen bewilligt werden.