Marschhalt beim Renovationsprojekt Dienerhaus

2021 hiess die Stimmbevölkerung einen Kredit für die Sanierung des Dienerhauses in der Höhe von 5,3 Millionen Franken gut. Auflagen des Denkmalschutzes wie auch Projektanpassungen führten dazu, dass das Projekt wesentlich teurer werden würde. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, das Sanierungsprojekt vorerst zu stoppen und gemeinsam mit der Bevölkerung die künftige Nutzung des Dienerhauses zu bestimmen.

Am 13. Juni 2021 genehmigten die Stimmberechtigten an der Urne einen Kredit von insgesamt 5,3 Millionen Franken für die Gesamtsanierung der gemeindeeigenen Liegenschaft an der Bahnhofstrasse 18, des sogenannten Dienerhauses. Das historische Gebäude weist massive Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Mit der Sanierung soll die Bausubstanz unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben erhalten werden, wobei der originale Charakter so weit als möglich bewahrt werden soll. Neben den Anforderungen der Denkmalpflege sollen auch Aspekte der hindernisfreien Architektur, der Erdbebensicherheit, des Brandschutzes und der energetischen Nachhaltigkeit bei der Sanierung berücksichtigt werden.

Im Oktober 2022 wurde das Gebäude unter Schutz gestellt. Der dabei verfügte Schutzumfang war äusserst umfangreich und brachte zwei wesentliche Änderungen mit sich. Zum einen mussten die ursprünglich vorgesehenen Wohnungen einer durchgehenden, neuen Wohnform weichen, weil das Treppenhaus brandschutztechnisch wegen der denkmalpflegerischen Auflagen nicht abgetrennt werden durfte. Zum anderen verteuerten die aufgrund des Denkmalschutzes notwendigen Auflagen das Projekt derart, dass es die vom Souverän genehmigte Summe klar überstieg. Die Auflagen, die Baupreissteigerung seit der ersten Offerte wie auch damit verbundene Mehrleistungen und kleinere Projektanpassungen führten dazu, dass das Projekt nunmehr mit Gesamtkosten von 9,25 Mio. Franken verbunden war. Dies entspricht einer Verteuerung von rund 3,9 Mio. Franken, weswegen das Sanierungsprojekt erneut dem Souverän hätte vorgelegt werden müssen.

Bedürfnisse sollen abgeklärt werden

Aufgrund dieser Ausgangslage beschäftigte sich der Gemeinderat in einem Grundsatzentscheid mit der Zukunft des Dienerhauses. Die Kosten von über 9 Millionen Franken für eine Wohnnutzung mit einer Wohnform, zu welcher wenig Branchenerfahrung vorhanden ist, wertet der Gemeinderat als zu hoch. Er hat deshalb entschieden, das Projekt in dieser Form dem Souverän nicht zur erneuten Bewilligung zu unterbreiten.

Nach Meinung des Gemeinderats soll das Dienerhaus primär der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und damit zusammenhängende Nutzungen beinhalten. In einem ersten Schritt wird der Gemeinderat deshalb nun die politischen Vorgaben definieren, mit welcher Art der Nutzung welche vorhandenen Bedürfnisse der Allgemeinheit befriedigt werden könnten. In einem zweiten Schritt soll die Bevölkerung im Rahmen eines partizipativen Prozesses in die Bestimmung der definitiven Nutzungsform mit einbezogen werden. Nach Abschluss wird dann ein neues Projekt ausgearbeitet und der Stimmbevölkerung zur definitiven Genehmigung unterbreitet.