Massnahmen gegen Energiemangellage

In einer Energiemangellage ist die Gemeinde sowohl als Energiebezügerin wie auch als Behörde gefordert. Sie kann als Gas- und Stromverbraucherin direkt von Massnahmen des Bundes betroffen sein, beispielsweise bei einer Energiekontingentierung oder Netzabschaltung. Als Behörde trifft sie die notwendigen vorsorglichen Massnahmen.

Der Gemeinderat hat den Strom- und Gasverbrauch der Gemeindeliegenschaften erhoben und auf dieser Grundlage Einsparmöglichkeiten und eine Verzichtsplanung erarbeitet. Neben diesen Vorkehrungen für eine allfällige Energiemangellage wurden bereits Sparmassnahmen beschlossen, um das Risiko für das Eintreten einer Energiekrise zu reduzieren. Die Sparmassnahmen von heute tragen zur Sicherung der Versorgungslage von morgen bei.

Die Sofortmassnahmen des Gemeinderats:

Der Gemeinderat beobachtet die Situation laufend und ist überzeugt, mit den getroffenen innerbetrieblichen Massnahmen einen ersten Beitrag zum Energiesparen umsetzen zu können. Auch in den Privathaushalten bewirken kleine Energieeinsparungen Grosses. Die Energiespartipps des Bundes zeigen auf, wie Sie einen Beitrag zur Sicherung der Versorgungslage leisten können.

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