Abstimmungen / Wahlen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeinde verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und einen Personalausweis, Identitätskarte oder Pass, mitbringen.

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Urnenöffnungszeiten:
In der Woche vor der Abstimmung/Wahl während den üblichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle oder am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 9.30 bis 11.00 Uhr.

Stimmabgabe durch Stellvertretung:
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.

Brieflich abstimmen

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn: