Abstimmungen / Wahlen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeinde verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und einen Personalausweis, Identitätskarte oder Pass, mitbringen.
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweise und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne.
Urnenöffnungszeiten:
In der Woche vor der Abstimmung/Wahl während den üblichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle oder am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 9.30 bis 11.00 Uhr.
Stimmabgabe durch Stellvertretung:
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Wahl- und Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert „Stimm-/Wahlzettel“ und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit B-Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Letzte Leerung Briefkasten beim Gemeindehaus: Sonntag, 11:00 Uhr
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis nicht gleichzeitig mit dem Stimmzettel-Kuvert zugestellt wird
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält