Absenzen

Die Eltern sind für den regelmässigen Kindergarten- und Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht bei den entsprechenden Lehrpersonen unter Angabe der Gründe zu entschuldigen.

Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig um Dispensation nachzusuchen. Die Klassenlehrperson entscheidet über Dispensationsgesuche für bis zu zwei aufeinander folgende Tage.
In der Regel werden keine Ferienverlängerungen bewilligt. Dies gilt auch für Verlängerungen unter zwei Tagen.

Aus wichtigen Gründen kann die Schulleitung auf Gesuch hin eine Ferienverlängerung oder eine Dispensation von über zwei Tagen gewähren. Das schriftliche Gesuch muss eine Begründung enthalten. Es ist bis spätestens einen Monat vor Ferienbeginn der Schulleitung einzureichen.