Disziplinarische Massnahmen
Im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung sind die Disziplinarmassnahmen klar geregelt.
Massnahmen durch die Lehrpersonen:
- Für kurze Zeit aus dem Schulzimmer weisen.
- Mit einer sinnvollen, möglichst im Zusammenhang mit der Verfehlung stehenden Zusatzarbeit betrauen.
- Missstände schriftlich festhalten, mit Eltern und Schüler/in besprechen, schriftliche Vereinbarungen treffen.
- Nachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit bei Anwesenheit einer Lehrperson nach Mitteilung an die Eltern mit dem Ziel, Arbeiten nachzuholen.
- Teilnahmeverbot an Schulanlässen/Klassenanlässen, wenn im Voraus damit gerechnet werden muss, dass der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin den Anlass erheblich stören wird.
- Unterrichtsbesuch in einer andern Klasse.
- Einziehen verbotener Gegenstände gemäss Hausordnung.