Elternpflichten
Die Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist
Die Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist
- werden regelmässig über das Verhalten und die Leistungen ihrer Kinder informiert,
- informieren ihrerseits die Lehrpersonen oder die Schulleitung über besondere Vorkommnisse (z.B. krankheitsbedingte Abwesenheit des Kindes),
- wirken bei wichtigen Beschlüssen mit, die ihr Kind individuell betreffen und nehmen an vorbereitenden Gesprächen – z.B. schulisches Standortgespräch teil,
- können durch die Schulleitung oder die Schulpflege zum Besuch einzelner Elternveranstaltungen verpflichtet werden,
- sind verantwortlich für die Erziehung, den regelmässigen Schulbesuch und die Erfüllung der Schulpflicht.
- Eltern sowie die Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge nicht zusteht, können den Unterricht ihrer Kinder besuchen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird