Fotografieren auf dem Schulareal

Zusammenfassung aus dem Datenschutzlexikon der Volksschule

Die Schule Erlenbach veröffentlicht keine Fotos von Kindern, deren Eltern keine Einwilligung gegeben haben.

Lehrpersonen dürfen im Unterricht fotografieren, wenn die Fotos zu Schulungszwecken gebraucht werden und keinen weiteren Personen zugänglich gemacht werden.

Fotografieren Eltern ihre Kinder mit anderen Kindern oder die Kinder sich und andere im Unterricht, an internen Schulanlässen oder auf dem Schulareal, so ist dies erlaubt, wenn die Fotos nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und die Eltern der anderen Kinder respektive die Kinder nichts dagegen einzuwenden haben.
Nicht erlaubt ohne Einwilligung sind Porträts anderer Kinder und die Veröffentlichung dieser Bilder sowie die Bekanntgabe respektive Weitergabe an nicht beteiligte Dritte.