Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV wurde für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben.

Die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV bietet anspruchsberechtigten AHV-, IV- und Hinterlassenen-Rentnerinnen und -Rentnern, die in Erlenbach zivilrechtlichen Wohnsitz haben, folgende individuelle Leistungen an:

Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Insbesondere bei den kantonalrechtlichen Beihilfen und Gemeindezuschüssen sind bestimmte Wohnsitz- und Aufenthaltsfristen zu erfüllen.

Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen der AHV/IV.

 

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