Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist gemäss Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit aller stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger der Gemeinde.

Die Gemeindeversammlung beschliesst über Fragen des Bestandes und der Organisation der Gemeinde sowie über die Aufgaben der einzelnen Organe. Ihr stehen die Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung, die Festsetzung der Voranschläge und des Gemeindesteuerfusses sowie die Abnahme der Jahresrechnungen und der Bauabrechnungen aus Spezialbeschlüssen zu.