Elternrat

Ziel und Zweck des Elternrates

Das Thema Mitwirkung der Eltern im Rahmen des neuen Volksschulgesetzes hat weite Beachtung gefunden. Entsprechend breit ist das Angebot an Informationen:
Die Webseite des Volksschulamt als Behörde innerhalb der Bildungsdirektion des Kantons behandelt die Mitwirkung der Eltern unter dem Oberbegriff Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde ein Reglement für den Elternrat erarbeitet und von der Schulpflege in Kraft gesetzt.
Daneben informiert und dokumentiert die überkantonale Fachstelle Elternmitwirkung (Universität Fribourg) das Thema.

 

Die Mitwirkung des Elternrates im Rahmen des Volksschulgesetz kann wie folgt umgesetzt werden:

Mögliche Aufgaben des Elternrates

  • Schulangebot ergänzen
  • Schul- und gesellschaftsrelevante Themen aufgreifen
  • Schulbetrieb unterstützen
  • Gemeinsame Werte pflegen
  • Schulkultur bereichern

Abgrenzung des Elternrates:

  • der Elternrat ist nicht zuständig für didaktisch-pädagogische Anliegen
  • der Elternrat ist nicht zuständig für Lehrplan, Lehrmittel, Stundenpläne
  • der Elternrat ist nicht zuständig für Klassenzuteilungen
  • der Elternrat ist nicht zuständig für Einzelinteressen