Elternrat

Ziel und Zweck des Elternrates

Das Thema Mitwirkung der Eltern im Rahmen des neuen Volksschulgesetzes hat weite Beachtung gefunden. Entsprechend breit ist das Angebot an Informationen:
Die Webseite des Volksschulamt als Behörde innerhalb der Bildungsdirektion des Kantons behandelt die Mitwirkung der Eltern unter dem Oberbegriff Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde ein Reglement für den Elternrat erarbeitet und von der Schulpflege in Kraft gesetzt.
Daneben informiert und dokumentiert die überkantonale Fachstelle Elternmitwirkung (Universität Fribourg) das Thema.

 

Die Mitwirkung des Elternrates im Rahmen des Volksschulgesetz kann wie folgt umgesetzt werden:

Mögliche Aufgaben des Elternrates

Abgrenzung des Elternrates: