Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen abmelden. Wir bitten Sie, dies via Link oder am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Bringen Sie dazu bitte folgende Ausweise mit:
Schweizer Staatsangehörige:
- ID oder Pass und den Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
Gebühr: kostenlos
Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Abmeldungen ins Ausland nehmen wir frühestens 3 Wochen vor dem Ausreisetermin entgegen. Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich bei uns am Schalter mit einem gültigen Ausweisdokument und der untenstehenden Abmeldeerklärung vorbeizukommen.