Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen abmelden. Wir bitten Sie, dies via Link oder am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Bringen Sie dazu bitte folgende Ausweise mit:

Schweizer Staatsangehörige:

Ausländische Staatsangehörige:

Gebühr: kostenlos

Abmeldung / Wegzug ins Ausland

Abmeldungen ins Ausland nehmen wir frühestens 3 Wochen vor dem Ausreisetermin entgegen. Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich bei uns am Schalter mit einem gültigen Ausweisdokument und der untenstehenden Abmeldeerklärung vorbeizukommen.

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