Adress- und Datensperre

Eine Adress- und Datensperre kann kostenlos bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Personen und Institutionen erteilt.

Weiterhin Anspruch haben:

Die Errichtung einer Adress- und Datensperre ist der Einwohnerkontrolle schriftlich zu beantragen.

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