Adressauskunft

Privaten Personen oder Organisationen werden auf persönliche Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin Adressauskünfte nach dem Informations- und Datenschutzgesetzes erteilt. Einfache Auskünfte können über dieses Online-Formular bestellt werden.

Die Anfrage für eine einfache Auskunft ist zu begründen. Erweiterte Auskünfte werden nur auf persönliche Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch unter Vorweisung eines Interessensnachweises erteilt.

Bitte beachten Sie, dass der Wegzugsort nur bei einer erweiterten Adressanfrage inkl. Interessensnachweis bekannt gegeben wird.

Einfache Auskunft

Die Anfrage für eine kurze Auskunft ist zu begründen.

Gebühr: CHF 10.00

Erweitere Auskunft

Daten gemäss einfacher Auskunft (siehe oben), zusätzlich unter Vorweisung eines Interessensnachweises

Gebühr: CHF 20.00

Für eine erweiterte Auskunft ist ein Interessensnachweis beizulegen. Die Anfrage ist schriftlich zu richten an:

Gemeindeverwaltung Erlenbach
Einwohnerkontrolle
Seestrasse 59
8703 Erlenbach

Über Personen mit Datensperre können keine Auskünfte erteilt werden.

Verfahren zum Online-Formular

Wir werden Ihnen die Adressauskunft unter Beilage einer Rechnung zustellen.

Preis

CHF 10.00

Online-Formular

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