Belagsaufbrüche
Gesuche für Belagsaufbrüche im öffentlichen Grund sind an das Bauamt zu richten.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Absprache mit der externen Fachstelle (www.hebconsult.ch)
Gesuche für Belagsaufbrüche im öffentlichen Grund sind an das Bauamt zu richten.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Absprache mit der externen Fachstelle (www.hebconsult.ch)