Einbürgerungsverfahren
Seit dem 1. Januar 2023 können die Einbürgerungsgesuche für die ordentliche Einbürgerung ausschliesslich Online beim Gemeindeamt Zürich eingereicht werden. Um das Verfahren zu starten, müssen Sie sich zuerst auf der Webseite des Gemeindeamts registrieren.
Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen:
- Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- Mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren
- Mindestens 2 Jahre Aufenthalt in Erlenbach
- Besondere Voraussetzungen für Personen zwischen 16 und 25 Jahren: 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich reichen für Personen aus, die Schweiz geboren sind oder bei Geburt im Ausland geboren während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht wurde
Gesuchsunterlagen für die ordentliche Einbürgerung:
Die Gesuchsunterlagen können bei der eEinbürgerung direkt auf der Webseite des Gemeindeamts ausgefüllt werden. Um das Verfahren zu starten, müssen Sie sich zuerst registrieren.
Der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Kantonalen Deutschtest (KDE) und/oder den Grundkenntnistest ist vor dem Einreichen des Gesuchs zu erwerben.
Anmeldung:
Bildungszentrum Zürichsee
Abteilung Weiterbildung
Kirchbühlstrasse 21, 8712 Stäfa
044 928 16 30
staefa@bzz.ch
Erleichterte Einbürgerung
Voraussetzungen:
- Ausländischer Ehepartner einer Schweizerin oder eines Schweizers (das Schweizer Bürgerrecht muss zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereits bestanden haben). Zudem muss der ausländische Ehepartner seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnen und die Ehe mindestens seit 3 Jahren bestehen.
- Ausländisches Kind eines schweizerischen Elternteils (das Schweizer Bürgerrecht muss zum Zeitpunkt der Geburt bereits bestanden haben).
Gesuchsunterlagen für die erleichterte Einbürgerung:
Die Unterlagen zum erleichterten Einbürgerungsverfahren können Sie beim Schalter der Gemeinderatskanzlei beziehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Gemeindeamts.
Einbürgerungen von Schweizerinnen und Schweizer als Ortsbürger von Erlenbach
Voraussetzungen:
- seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Gemeinde
- die Zahlungspflichten erfüllen
- keinen Eintrag im Strafregister
Weitere Informationen finden bei den Downloads „Voraussetzungen Einbürgerung Schweizer“.