Festwirtschaftsbewilligung
Für das Führen einer temporären Festwirtschaft ist eine Festwirtschaftsbewilligung erforderlich. Das Gesuch ist mindestens 10 Tage im Voraus dem Sicherheitssekretariat einzureichen.
Für das Führen einer temporären Festwirtschaft ist eine Festwirtschaftsbewilligung erforderlich. Das Gesuch ist mindestens 10 Tage im Voraus dem Sicherheitssekretariat einzureichen.