Fundbüro
Das Fundbüro der Gemeinde Erlenbach wird von der Einwohnerkontrolle geführt.
Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden? Dann melden Sie uns dies bzw. bringen Sie uns den Fundgegenstand vorbei.
- Deponierte Fundgegenstände, die vom rechtmässigen Eigentümer nicht abgeholt werden, können dem Finder nach drei Monaten ausgehändigt werden. Der Finder wird ausdrücklich auf die Bestimmung von Art. 722 ZGB aufmerksam gemacht, wonach er die Sache erst nach fünf Jahren zu Eigentum erwirbt.
- Fundgegenstände, die nach Ablauf eines Jahres weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt worden sind, können einer gemeinnützigen Institution übergeben werden.
- Der Finder hat Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn.