Hundeverabgabung

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Diese haben jedes Frühjahr ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen.

Robi-Dog-Säcke
Robi-Dog-Säcke erhalten Sie unentgeltlich bei uns auf der Einwohnerkontrolle.

Kennzeichnung
Alle Hunde und alle Welpen müssen vor der Abgabe, oder spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein.

Aufgrund der Tierseuchenverordnung sind Sie in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert. Mit der Registrierungsbestätigung Ihres Hundes erhielten Sie eine PetCard, welche unter anderem bei einemUmzug zur Anmeldung in der neuen Gemeinde diente.

Seit Januar 2026 wird die PetCard nicht mehr physisch ausgestellt. Neu steht Ihnen die digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank generiert und kann in der  App animundo kostenlos genutzt werden.

Anmeldung
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen innert 10 Tagen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der Amicus (Chip-Datenbank) zu melden (www.amicus.ch). Es ist dazu das Heimtierbüchlein (Impfpass) vorzulegen. Der Hund ist dabei nicht persönlich mitzuführen.

Hundesteuer
Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich bis 31. März mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.

Wir bitten Sie, in den folgenden Fällen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeizukommen oder sich telefonisch oder per E-Mail zu melden:

Bei Abmeldung des Hundes bitten wir Sie, im Online-Formular unter „Bemerkungen“ den Grund anzugeben (Online-Formular für Hundeerfassung).

Ausbildung

Seit 1. Juni 2025 ist die neue Hundegesetzgebung in Kraft

Mit dem revidierten Hundegesetz und der revidierten Hundeverordnung ändern sich im Wesentlichen folgende drei Punkte:

Das Veterinäramt hat die Lernziele und Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs anbieten.

Weitere Dienstleistungen

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