Identitätskarte und Pass
Benötigen Sie eine Identitätskarte? Es bestehen zweierlei Antragsverfahren: Entweder Sie wünschen nur eine Identitätskarte, oder Sie wünschen eine Identitätskarte und einen Pass zusammen (Kombi).
Nur Identitätskarte
Identitätskarten können persönlich bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:
- alte Identitätskarte (bei Verlust: Verlustanzeige eines Schweizer Polizeipostens)
- Ein neues Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm, nicht älter als 1 Jahr). Die Foto-Mustertafel finden Sie bei den Downloads oder auf diesem Link.
Die Ausstellungsfrist beträgt max. 10 Arbeitstage ab Antragsstellung.
Ausweise für Minderjährige und Entmündigte
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Bitte bringen Sie den Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge mit. Der betreffende Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.
Gültigkeitsdauer
Erwachsene: 10 Jahre
Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahre): 5 Jahre
Gültigkeitsbereich
Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrem Reisebüro über den Gültigkeitsbereich der Identitätskarte.
Gebühren (nur Identitätskarte)
Erwachsene: CHF 70.00
Kinder: CHF 35.00
Pass und Kombi (Pass und Identitätskarte)
Den Pass alleine oder in Kombination mit der Identitätskarte müssen Sie beim Passbüro Zürich bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.