Persönliche Hilfe

Die persönliche Hilfe wird im Einvernehmen mit dem Hilfesuchenden gewährt und ist an kein bestimmtes Verfahren gebunden.

Wer in einer persönlichen Notlage der Hilfe bedarf, kann bei der Abteilung Soziales oder in anderen öffentlichen oder privaten sozialen Institutionen, denen die Gemeinde Aufgaben der persönlichen Hilfe ganz oder teilweise übertragen hat, um Beratung und Betreuung nachsuchen.