Planarchiv
Den jeweiligen Grundeigentümern (oder von diesen bevollmächtigten Personen) steht die Einsichtnahme in frühere Baubewilligungen mit den dazugehörigen Plänen ihrer Liegenschaft beim Bauamt offen.
Den jeweiligen Grundeigentümern (oder von diesen bevollmächtigten Personen) steht die Einsichtnahme in frühere Baubewilligungen mit den dazugehörigen Plänen ihrer Liegenschaft beim Bauamt offen.