Ruhefrist / Aufhebung Gräber
Die Ruhezeit beträgt für alle Grabstätten mindestens 20 Jahre.
Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren liegt es uns sehr daran, Sie persönlich zu informieren, dass das Grab Ihres Angehörigen in Kürze aufgehoben wird. Es ist immer mit einem grossen Aufwand verbunden, alle Anschriften ausfindig zu machen. Deshalb bitten wir Sie, bei einem Umzug uns eine Adressänderungsanzeige zuzustellen.