Mitteilung aus dem Gemeinderat Mai 2026

Förderprogramm Energie angepasst

Das Förderprogramm Energie der Gemeinde Erlenbach 2022–2031 wurde von der Gemeindeversammlung mit einem Rahmenkredit von 2.5 Mio. Franken alimentiert. Damit die Gelder im Förderzeitraum sinnvoll und effizient eingesetzt werden, prüft die Umweltkommission jährlich, ob Änderungen in den Fördergrundlagen notwendig sind. Auf Empfehlung der Umweltkommission hat der Gemeinderat das «Reglement zum Förderprogramm Energie 2022-2031» inkl. Beiblatt «Technische Bedingungen und Ansätze» revidiert. Die wesentlichen Änderungen umfassen was folgt:

 

Klimaschutz erhält mehr Gewicht

Die Gemeinde Erlenbach hat seit der Neuauflage des Förderprogramms Energie 2022 viele Grundlagen für einen wirksamen Klimaschutz geschaffen. So wurde eine Klimastrategie entworfen und vom Gemeinderat verabschiedet. Das Hauptziel der Klimastrategie besteht darin, die Treibhausgasemissionen auf dem Gemeindegebiet bis 2040 auf Netto-Null zu senken. Als äusseres Zeichen dieser Entwicklung nennt nun auch das Förderprogramm Energie den Klimaschutz als explizites Förderziel neben der Senkung des Energieverbrauchs und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

 

Fördergelder auch für Auswärtige zugänglich

Bisher waren die Fördergelder des Programms nur für Erlenbacherinnen und Erlenbacher zuständig. Auswärtige Gebäudeeigentümer mussten auf die Fördergelder der Gemeinde Erlenbach verzichten. Dies ist insofern kontraproduktiv, da es bei Massnahmen für den Klimaschutz, wie den Ersatz einer fossilen Heizung gegen erneuerbare Erdsonden nicht darauf ankommt, wo die Treibhausgase entstehen. Gleiches gilt auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Es spielt keine Rolle, ob die Photovoltaikanlage einem Erlenbacher oder jemand auswärtigem gehört. Mit der Anpassung des Förderreglements sind ab 1. Juni 2026 alle Personen förderwürdig, die Massnahmen des Förderprogramms Energie in Erlenbach umsetzen. Zudem enthält das Förderreglement neu einen Passus, der die Förderung eigener Projekte der Gemeinde Erlenbach oder mit der Gemeinde verbundenen Institutionen untersagt. Dies soll verhindern, dass die Gemeinde Fördergelder zur Finanzierung eigener Projekte intern verwendet.

 

Fördergesuch zwei Jahre gültig

In Anpassung an das kantonale Förderprogramm Energie sind die Fördergesuche in Erlenbach neu ebenfalls 24 Monate ab dem Datum der Zusage gültig. Dies bedeutet mehr Klarheit und Zeit für die Umsetzung.

 

Fördermittel für Fernwärmeanschluss

Um den Umstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger zu beschleunigen, hat Erlenbach eine kommunale Energieplanung erarbeiten lassen. Darin wird auch das Potenzial für erneuerbare Fernwärme ermittelt. Demnach gibt es in Erlenbach drei Prüfgebiete für Fernwärme aus dem Zürichsee. In verschiedenen Machbarkeitstudien wird die Gemeinde nun klären ob dieses Potenzial technisch und wirschaftlich in einem Fernwärmeverbund nutzbar gemacht werden kann. Da ein Fernwärmeangebot in Erlenbach somit in naher Zukunft realistisch sein könnte, hat die Gemeinde das Förderregelment entsprechend erweitert und fördert neu auch den Anschluss an ein erneuerbares Fernwärmenetz.

 

Energieeffiziente Haushaltsgeräte

Energetische Verbesserungen bei den Haushaltsgeräten wirken sich auch auf die Förderrichtlinien aus. Grundsätzlich werden nur noch Geräte mit der Effizienzkategorien A bis C gefördert. Auch Kühlschränke und Gefriergeräte sind in diesen Kategorien erhältlich. Mehr Informationen und Unterstützung bei der Auswahl finden sich unter www.topten.ch

 

Nachhaltige Mobilitätsstrategie

Die Gemeinde Erlenbach macht vorwärts beim Klimaschutz. Neben den Gebäuden gilt die Mobilität als Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen. Den Heizungsersatz von fossilen Öl- oder Gasheizungen treibt die Gemeinde mit dem Förderprogramm Energie voran. Nun widmet sich Erlenbach dem Thema Mobilität. Im Rahmen der Klimastrategie wurde eine Nachhaltige Mobilitätsstrategie erarbeitet. Die Strategie zeigt auf wie sich die CO2-Emissionen unter einer ganzheitlichen Betrachtung aller Verkehrsträger wirksam bis zum Jahr 2040 reduzieren lassen. Neben der Erarbeitung der Grundlagen wurden sowohl aktuelle Strukturdaten als auch deren zukünftige Entwicklung betrachtet. Die Analyse umfasst den motorisierten Strassenverkehr, die Parkierung, den öffentlichen Verkehr, den Velo- und Fussverkehr sowie die Verkehrssicherheit.

 

Die Nachhaltige Mobilitätsstrategie enthält einen Massnahmenkatalog, der sich um die genannten Themenfelder gruppiert. Die Umsetzung soll im Zusammenhang mit denen der Klimamassnahmen erfolgen. Der Umsetzungshorizont richtet sich generell nach der Länge des Planungsprozesses und deren Komplexität. In einzelnen Themenfeldern ergeben sich Sofortmassnahmen, die mit geringem Aufwand umgesetzt werden können und bereits einen ersten Beitrag zur Zielerreichung leisten («Quick Wins»). Diese werden fortlaufend im Rahmen des Tagesgeschäfts umgesetzt.

 

Erlenbach, 28. Mai 2026