Astbruchgefahr an Eiche
Astbruchgefahr an Eiche auf Grundstück Kat.-Nr. 4241 (Erlenbach)
Die stattliche Eiche auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4241 (EGRID: CH497777800397) in der Gemeinde Erlenbach weist erhebliche Stammschäden und einen Pilzbefall auf. Aufgrund entsprechender Hinweise hat die Gemeinde einen unabhängigen Baumpflegespezialisten mit der Beurteilung des Baumes beauftragt.
Gemäss dessen fachlicher Einschätzung ist der Zustand des Baumes als sicherheitsrelevant einzustufen. Die Gefahr besteht insbesondere darin, dass aufgrund der vorhandenen Schäden weit ausladende und entsprechend stark belastete Äste oder grössere Kronenteile versagen und abbrechen können. Dadurch können Personen, benachbarte Grundstücke sowie öffentliche Verkehrs- und Aufenthaltsflächen gefährdet werden.Aus Sicht des Baumpflegespezialisten besteht deshalb zeitnaher Handlungsbedarf. Zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen sind geeignete Sicherungsmassnahmen (statische Kronensicherung mittels Gurtbänder) vorzunehmen. Eine Fällung des Baumes ist nach aktueller Beurteilung nicht erforderlich und würde sich aufgrund der vermuteten Schutzwürdigkeit des Baumes derzeit ohnehin nicht rechtfertigen.
Die Eigentümer des subjektiv dinglichen Grundstücks Kat.-Nr. 4241 in Erlenbach sind verpflichtet, von Ihrem Eigentum ausgehende Gefahren zu verhindern und die erforderlichen Sicherungsmassnahmen zu veranlassen. Zudem haften Sie grundsätzlich für Schäden, die infolge einer ungenügenden Überwachung oder Sicherung des Baumes entstehen.
Die Eigentümer werden hiermit aufgefordert, die notwendigen Sicherungsmassnahmen durch eine fachkundige Unternehmung ausführen zu lassen und der Gemeinde bis spätestens 6. November 2026 eine schriftliche Bestätigung über die geplante Ausführung einzureichen.
Sollten die angeordneten Massnahmen innert Frist nicht angesetzt werden oder keine entsprechende Rückmeldung erfolgen, behält sich die Gemeinde gestützt auf die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich sowie die allgemeinen polizeirechtlichen Gefahrenabwehrpflichten vor, die erforderlichen Sicherungsmassnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümerschaft durchführen zu lassen. Die hiermit verbundenen Aufwendungen würden den Eigentümern in Rechnung gestellt.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Tiefbau und Umwelt gerne zur Verfügung.
Ablauf der Frist: 06.11.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Erlenbach – Abteilung Tiefbau und Umwelt
Seestrasse 59
8703 Erlenbach ZH