Mitteilung aus dem Gemeinderat Mai 2026

Kommunales Inventar Gebäudebrüter

Die Gemeinde hat in den letzten Monaten eine Bestandesaufnahme von Gebäuden durchgeführt, an denen standorttreue Gebäudebrüter wie Mauersegler und Schwalben sowie Fledermäuse vorkommen oder potenziell vorkommen können. Diese Tiere sind auf Gebäude als
Lebensraum angewiesen und kehren oft über viele Jahre an dieselben Nist- und Aufenthaltsorte zurück.

Hintergrund dieser Arbeiten ist, dass durch Renovationen, Umbauten und Neubauten immer mehr solcher Lebensräume verloren gehen. Gleichzeitig sind diese Tierarten gesetzlich geschützt. Ihr Nester und das Brutgeschäft dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Gestützt auf die fachlichen Abklärungen wurde nun ein Inventar standorttreuer Gebäudebrüter und Fledermäuse erstellt und vom Gemeinderat festgesetzt. Dieses Inventar ist behördenverbindlich. Das bedeutet, dass die Gemeindebehörden dieses bei ihren Entscheidungen – insbesondere bei Bau- und Renovationsvorhaben – berücksichtigen müssen.

Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer hat das Inventar zunächst keine direkten neuen Verpflichtungen zur Folge. Es dient jedoch als wichtige Grundlage bei der Prüfung von Baugesuchen. Wenn ein Gebäude im Inventar aufgeführt ist, kann dies bedeuten, dass bei geplanten Arbeiten besondere Rücksicht auf vorhandene Nistplätze oder Quartiere genommen werden muss.

Die Gemeinde ist bestrebt, den Schutz dieser Tiere mit den Interessen der Bevölkerung und der baulichen Entwicklung in Einklang zu bringen. Oft lassen sich mit einfachen Massnahmen – wie der Sicherung bestehender Nistplätze oder dem Anbringen von Ersatzstrukturen – gute Lösungen finden.

Bei Fragen zum Inventar, dem Schutz und der Förderung von Gebäudebrütern und Fledermäusen erteilt die Abteilung Tiefbau und Umwelt gerne Auskunft. Dies gilt auch für Bauvorhaben im Umfeld von Nistplätzen oder Fledermausquartieren.

Erlenbach, 8. Mai 2026