Verfügung Aufhebung Allgemeines Feuerverbot im Freien

Das mit Präsidialverfügung vom 13. Juli 2026 erlassene allgemeine Feuerverbot wird ab Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.

Trotz der Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Freien ist weiterhin Vorsicht geboten. Bitte lassen Sie Feuer nie unbeaufsichtigt und löschen Sie allfälligen Funkenwurf umgehend.

Bitte beachten Sie, dass das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion unverändert gilt.

Präsidialverfügung vom 28.08.2026