Hagmann Eva
Leiterin Abteilung Gesellschaft und Soziales
Gesellschaft und Soziales, AHV-Zweigstelle, Zusatzleistungen zur AHV/IV
Alle mündigen Einwohner der Gemeinde Erlenbach, die sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage befinden, können die Dienste des Bereichs Soziales in Anspruch nehmen.
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist kantonal geregelt und im Kanton Zürich sind für die Gewährung der Sozialhilfe die Gemeinden zuständig.
Leiterin Abteilung Gesellschaft und Soziales
Gesellschaft und Soziales, AHV-Zweigstelle, Zusatzleistungen zur AHV/IV
Sachbearbeiterin Soziales
Leiterin AHV-Zweigstelle und Zusatzleistungen
AHV-Zweigstelle, Gesellschaft und Soziales, Zusatzleistungen zur AHV/IV