Gesellschaft und Soziales

Alle mündigen Einwohner der Gemeinde Erlenbach, die sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage befinden, können die Dienste des Bereichs Soziales in Anspruch nehmen.

Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist kantonal geregelt und im Kanton Zürich sind für die Gewährung der Sozialhilfe die Gemeinden zuständig.

Öffnungszeiten Schalter

Montag
08.30 – 11.30 / 14.00 – 18.00
Dienstag bis Donnerstag
08.30 – 11.30 / 14.00 – 16.30
Freitag
07.30 – 13.00   durchgehend

Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Voranmeldung möglich.

Personen

Dienstleistungen