Bähler Regula
Sozialarbeiterin WSH
Alle mündigen Einwohner der Gemeinde Erlenbach, die sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage befinden, können die Dienste des Bereichs Soziales in Anspruch nehmen.
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist kantonal geregelt und im Kanton Zürich sind für die Gewährung der Sozialhilfe die Gemeinden zuständig.
Montag
08.30 – 11.30 / 14.00 – 18.00
Dienstag bis Donnerstag
08.30 – 11.30 / 14.00 – 16.30
Freitag
07.30 – 13.00 durchgehend
Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Voranmeldung möglich.
Sozialarbeiterin WSH
Sachbearbeiterin Soziales
Sachbearbeiterin Asyl
Leiter AHV-Zweigstelle und Zusatzleistungen
Leiterin Gesellschaft
Sachbearbeiterin Soziales
Sozialarbeiter Asyl
Leiter Abteilung Gesellschaft und Soziales